Genießen Sie den Herbst in Bad Buchau mit unseren Pauschalangeboten.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AGB)

Lieber Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln die rechtlichen Grundlagen Ihrer Beziehung zum Reiseveranstalter, der Moor-Heilbad Buchau gGmbH:

1. Leistungen
Die im Prospekt / Internetauftritt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung seitens der Moor-Heilbad Buchau gGmbH gültig. Hinweis: Unser gesamtes Interieur und Mobiliar ist bis maximal 130 Kilogramm belastbar.

2. Wesen der Pauschalangebote
Die im Prospekt / Internetauftritt aufgeführten Pauschalangebote sind Inklusivangebote. Aus diesem Grund ist es nicht möglich über Kurmittel und kurärztliche Behandlung eine nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)-Ziffern aufgeschlüsselte Privatrechnung zu erstellen. Nicht in Anspruch genommene Kurmittel und Leistungen werden nicht vergütet und sind nicht übertragbar.

3. Anmeldung und Zahlung
Die Reisebuchung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Sie erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Moor-Heilbad Buchau gGmbH zustande.

4. Reiserücktritt
Sie können jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Moor-Heilbad Buchau gGmbH. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Moor-Heilbad Buchau gGmbH kann dann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Bei einer Storno / Absage gilt folgende Staffelung des zu bezahlenden Preises der Pauschale: von einem Monat vor Reiseantritt 0%, von einem Monat bis 14. Tag vor Reiseantritt 25%, bis zu einer Woche vor Reiseantritt 50%, bei einem noch kürzeren Zeitpunkt vor Reiseantritt 90%. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Haftung
Die Reiseveranstalter haften gemäß § 651 a ff. BGB mit folgenden Einschränkungen: Die Haftung der Moor-Heilbad Buchau gGmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn die Moor-Heilbad Buchau gGmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Moor-Heilbad Buchau gGmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschaden bis maximal 76.694 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.091 €. Liegt der Reisepreis über 1.363 € ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäck-versicherung empfohlen.

6. Umbuchung
Bei einer Umbuchung Ihrer Reservierung ab 4 Wochen bis spätestens 2 Wochen vor Anreise erlauben wir uns, Ihnen 25,00 € (pro Person) Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Danach gelten unsere angegebenen Stornobedingungen.

7. Mitwirkungspflicht
Soweit eventuelle Störungen auftreten, muss der Reisende sich zunächst an die Moor-Heilbad Buchau gGmbH wenden. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge schuldhaft unterlassen wurde.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Moor-Heilbad Buchau gGmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

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