Moor-Heilbad Buchau gGmbH
Am Kurpark 1
88422 Bad Buchau
Fon 07582 800-1888
Fax 07582 800-1066
info@gesundheitsbad.de
www.gesundheitsbad.de
Lieber Gast, die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Grundlagen Ihrer Beziehung zum Reiseveranstalter, der Moor-Heilbad Buchau gGmbH.
1. Leistungen
Die im Prospekt / Internetauftritt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die Nebenkosten ein, soweit
nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei
ausdrücklicher Bestätigung seitens der Moor-Heilbad Buchau gGmbH gültig.
2. Wesen der Pauschalangebote
Die im Prospekt / Internetauftritt aufgeführten Pauschalangebote sind Inklusivangebote. Aus diesem Grund ist es
nicht möglich über Kurmittel und kurärztliche Behandlung eine nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)-Ziffern
aufgeschlüsselte Privatrechnung zu erstellen. Nicht in Anspruch genommene Kurmittel und Leistungen werden
nicht vergütet und sind nicht übertragbar.
3. Anmeldung und Zahlung
Die Reisebuchung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Sie erfolgt durch den
Bucher auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der
Buchungsbestätigung der Moor-Heilbad Buchau gGmbH zustande.
4. Reiserücktritt
Sie können jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei der Moor-Heilbad Buchau gGmbH. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Moor-Heilbad
Buchau gGmbH kann dann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen eine
Entschädigung verlangen. Bei einer Storno / Absage gilt folgende Staffelung des zu bezahlenden Preises der
Pauschale: von einem Monat vor Reiseantritt 0%, von einem Monat bis 14. Tag vor Reiseantritt 25%, bis zu einer
Woche vor Reiseantritt 50%, bei einem noch kürzeren Zeitpunkt vor Reiseantritt 90% oder Nichtanreise. Wir
empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Haftung
Die Reiseveranstalter haften gemäß § 651 a ff. BGB mit folgenden Einschränkungen: Die Haftung der Moor-
Heilbad Buchau gGmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn die
Moor-Heilbad Buchau gGmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Moor-Heilbad Buchau gGmbH haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschaden bis maximal
76.694 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.091 €.
Liegt der Reisepreis über 1.363 € ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Dem
Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck-versicherung empfohlen.
6. Umbuchung
Bei einer Umbuchung Ihrer Reservierung ab 4 Wochen bis spätestens 2 Wochen vor Anreise erlauben wir uns,
Ihnen 25,00 € (pro Person) Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Danach gelten unsere angegebenen
Stornobedingungen.
7. Mitwirkungspflicht
Soweit eventuelle Störungen auftreten, muss der Reisende sich zunächst an die Moor-Heilbad Buchau gGmbH
wenden. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge schuldhaft unterlassen wurde.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Moor-Heilbad Buchau gGmbH
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.